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Sozialdemokratische Arbeitnehmer im Kreis zu Urteil über Hartz IV-Regelung

Sozialpolitik

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Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen

Eigenständige und bedarfsgerechte Kindergrundsicherung sowie Ende der Sanktionspraxis gefordert

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung der Sätze vorzunehmen. Auch soll es in Notsituationen wieder möglich sein, Beihilfen für Einzelbedarfe zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Da das Leben in Armut erfahrungsgemäß immer wieder unvorhersehbare Notsituationen heraufbeschwört, die durch pauschalierte Regelsätze nicht abgedeckt werden können, sei das Urteil nur konsequent, heißt es aus den Reihen der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Kreis Bad Kreuznach.

Die AfA begrüßt dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts und hat Erwartungen an die Politik. Nun müssen endlich einige der großen Missstände in den Hartz-IV-Regelungen korrigiert werden, so AfA-Kreisvorsitzender Michael Simon und AfA-Kreisvorstandsmitglied Berthold Trierweiler in einer Pressemitteilung ihrer SPD-Gliederung.
Bisher hätten sich die politischen Verantwortlichen grundsätzlich gegen Korrekturen der defizitären Hartz IV-Gesetzgebung gestellt. Damit sei nun Schluss. Alle Regelungen müssten überprüft werden. So müsse auch die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose gestoppt werden. Das sei längst überfällig, heißt es bei den SPD-Arbeitnehmern weiter.
Dass arme Menschen in einem reichen Land nicht nur ausreichend ernährt sein müssen und erheblich mehr als ein Dach über dem Kopf brauchen, sie vielmehr auch einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums durch den Sozialstaat haben, betone das Urteil unmissverständlich.
Sozial benachteiligte und bedürftige Familien bräuchten auch mehr finanzielle Mittel zu ihrer freien Verfügung. So zu tun, als lägen die sozialen Defizite bloß auf dem Gebiet der Beteiligungs-, nicht aber der Verteilungsgerechtigkeit, wäre verkürzt. Denn heute ist das Geld in fast allen Lebensbereichen so wichtig wie noch nie, und es ist auch so ungleich verteilt wie noch nie. Wer die Armut bekämpfen will, kommt an einer Umverteilung von Einkommen, Vermögen und Arbeit nicht vorbei. Gerade linke Politik müsse die Verteilungsfrage wieder offensiv stellen. Hier sei die SPD als linke Volkspartei nach den neoliberalen Irrungen in den vergangenen Jahren gefragt, erklärt der Vorsitzende der SPD-Arbeitnehmer im Kreis, Michael Simon.
Das Bundesverfassungsgericht erkenne an, dass Kinder ganz spezifische Bedarfe haben. Kinder würden wachsen, weshalb sie häufiger Kleidung und neue Schuhe benötigten, führt die AfA exemplarisch an. All das werde vernachlässigt, wenn man vom Erwachsenen-Regelsatz einfach bloß einen bestimmten Prozentsatz für die Kinder vorsieht. Die Kinderregelsätze berücksichtigen nicht den tatsächlichen Bedarf von Kindern. So werden ihre Entwicklungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt und sie von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Es müsse ein Verfahren zur Bedarfsfeststellung von Kindern geben, in dem das soziokulturelle Existenzminimum ermittelt wird. Die Regierung müsse jetzt bald die Betroffenenorganisationen und die Wohlfahrtsverbände anhören, heißt es in einer Pressemitteilung der sozialdemokratischen Arbeitnehmer. Grundsätzlich müsste aus Sicht der AfA neben der Regelsatzerhöhung deutlich stärker als bisher in soziale Infrastruktur und besonders in die Betreuungsangebote für Kinder investiert werden. Es gehe auch um gleiche Bildungschancen und den Ausbau integrativer Schulmodelle in Ganztagsform.
So würden die Entwicklungschancen von sozial benachteiligten Kindern verbessert. Und gerade für die sei es besonders wichtig, dass sie in Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen, Förderunterricht und kulturelle Angebote bekommen. Außerdem können die Eltern, besonders alleinerziehende Mütter, in der Zeit, in der ihre Kinder betreut würden, erwerbstätig sein und sich durch ein eigenes Einkommen aus der Abhängigkeit von Sozialleistungen heraus kommen.
Vor dem Hintergrund der hohen Kinderarmut in Deutschland und der damit einhergehenden fehlenden Bildungschancen, müssten jetzt endlich die Sätze für Kinder erheblich im Rahmen einer eigenen Kindergrundsicherung angehoben werden, fordern die sozialdemokratischen Arbeitnehmer.
In der öffentlichen Diskussion werde nach Angaben der AfA auch immer wieder das sogenannte Lohnabstandsgebot hoch gehalten, wonach Lohneinkommen Transfereinkommen übersteigen sollen. Deshalb würden Sozialleistungen möglichst auch nicht den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Umgekehrt – und das wäre die richtige Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil – müsste endlich gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, um das Lohnabstandsgebot zu verwirklichen. Denn bloß wenn das Lohn- und Gehaltsniveau nicht noch weiter sinkt, kann man das Lohnabstandsgebot beibehalten und gleichzeitig die Menschenwürde der Sozialleistungsbezieher entsprechend dem Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes wahren, betonen die SPD-Arbeitnehmer.

 
 

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