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Pörksen: „Klage wegen Finanzausgleich nicht nötig“

Pressemitteilung

Carsten Pörksen
Carsten Pörksen MdL

Auf seine Nachfrage im Minis­te­rium des Innern und für Sport hat der SPD-Abge­ordnete Cars­ten Pörksen erfahren, dass sowohl die Stadt Bad Kreuznach wie auch der Landkreis auf die vorsorg­liche Einreichung einer Klage wegen des Finanz­aus­gleichs verzichten kann.
Dieses Problem ist im Zusam­men­hang mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ent­stan­den, das die Verfassungs­gemäß­heit des geltenden Fi­nanz­ausgleichs bezweifelt und deshalb dem Verfassungs­gerichtshof zur Entschei­dung vorgelegt hat.

Geklagt hatte in dieser Sache der Kreis Neuwied wegen eines Bescheides aus dem Jahre 2007.

Das Innenministerium habe zwischenzeitlich den kom­mu­nalen Spitzen­verbänden zugesagt, dass Klagen nicht erforderlich seien, so Pörksen weiter. Sollte der Verfas­sungs­gerichtshof zum Ergebnis kommen, dass der kom­mu­na­le Finanzausgleich in der jetzigen Form verfas­sungs­widrig und die getroffenen gesetzlichen Regelungen nichtig seien, werden ergangene Bescheide, die noch nicht in Bestandskraft erwachsen sind, sowie noch zu erlassende Bescheide für 2011 nachträglich geändert.

Es handelt sich somit um Bescheide frühestens aus dem Jahre 2010, da die davorliegenden Bescheide bestands­kräftig sind und auch nicht mehr beklagt werden können.

In diesem Zusammenhang weist Pörksen darauf hin, dass etwas anderes gelte für den Fall, dass dem Gesetzgeber seitens des Gerichts auferlegt wird, innerhalb einer be­stimmten Frist eine verfassungsgemäße Regelung zu tref­fen. Dann werde der kommunale Finanzausgleich nur für die Zukunft neu zu regeln sein.

Mit der Zusage des Innenministeriums ist die notwen­di­ge Rechtssicherheit geschaffen, und vorsorgliche Klagen nicht erforderlich, stellt Pörksen abschließend fest.

 
 

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