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AfA für Tariftreuegesetz

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Mit den Stimmen der SPD hat der Wirt­schafts­ausschuss des Landtages diese Woche den Entwurf zum Landes­tarif­treue­gesetz angenommen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Landtag verab­schie­det werden.
Für die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der Kreis-SPD schafft das Gesetz klare Regel­ungen gegen Lohndumping und für einen fairen Wettbe­werb um öffentliche Aufträge von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz.

„Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewer­ben, müssen sich künftig je nach Branche an Tarifver­träge halten oder einen vergabespezifischen Mindest­stun­den­lohn von 8,50 Euro garantieren. Damit stellen wir uns als So­zial­demo­kraten klar gegen Lohndumping und fördern die Unternehmen, die ihre Beschäftigten fair ent­lohnen“, so AfA-Kreisvorsitzender Michael Simon.

Die Bewerbung von Betrieben und Unternehmen um Auf­träge muss sich an der Qualität und Angemessenheit der Preise orientieren, nicht an einer Lohnspirale nach unten. Viele Betriebe zahlen ordentliche Löhne. Es gebe aller­dings auch Unternehmen, die entweder nicht tarif­ge­bun­den sind oder als schwarze Schafe Dumping­löhne zahlen. Hier nützt ein Tariftreuegesetz insbe­son­dere auch den Handwerksunternehmen. Mindest­löhne gibt es im Übri­gen bereits in den meisten euro­pä­ischen Mitglieds­staa­ten, machen die sozial­demo­kratischen Arbeitnehmer deut­lich.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Betriebe, die ordentlich bezahlen, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Lohn­drückern erleiden, deren Personal am Ende noch auf er­gänz­ende Sozialhilfe angewiesen ist“. Auch mit der Ein­be­zieh­ung der Leiharbeit in die Tariftreueregelung wird etwas für Arbeitnehmer getan, so die AfA in ihrer Presse­mit­teilung, in der sie die Initiative der sozial­demo­kratisch geführten Landesregierung unterstützt.

Enttäuscht ist die AfA, dass CDU und FDP nicht nur fläch­endeckende gesetzliche Mindestlöhne ablehnen, sondern auch dem Tariftreuegesetz ihre Zustimmung verwei­gern.

 
 

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