Arbeit
Bundestagsabgeordneter Fritz Rudolf Körper Ab 1. Mai gilt die uneingeschränkte Freizügigkeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind. Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundprinzipien des zusammenwachsenden Europas. Grundlage für die Akzeptanz der grenzüberschreitenden Freiheiten ist die Existenz des fairen Wettbewerbs. Das bedeutet allerdings: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Die Bundesregierung hat diesen fairen Wettbewerb jedoch verhindert – zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Fast alle unsere europäischen Nachbarn haben einen gesetzlichen Mindestlohn und andere Regelungen, die Lohndumping - auch bei der Leiharbeit - unterbinden. CDU, CSU und FDP haben eine solche Regelung in Deutschland verhindert. Dies ist Ausfluss der ideologisch motivierten Ignoranz von Schwarz-Gelb. Die SPD hat in der für Dumpingkonkurrenz besonders anfälligen Leiharbeitsbranche einen Mindestlohn durchgesetzt. Denn sozial ist nur, was Arbeit schafft, von der man leben kann. Der gesetzliche Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro bleibt für die SPD deshalb auf der Tagesordnung!
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Veröffentlicht am 27.04.2011